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Vanessa spricht mit … Notarzt Daniel Dreyer über Intensivmedizin, Patientenverfügung, Organspende und das Leben auf dem Rettungshubschrauber

23. 8. 2020 18 Kommentare Aus der Kategorie »Vanessa spricht mit ...«

Podcast | Die erste richtige Folge von „Vanessa spricht mit …“ ist online, und ich bin ein bisschen aufgeregt.

Ich habe mich mit Daniel getroffen. Er ist Notarzt auf dem Rettungshubschrauber Christoph 8 in Lünen, Intensivmediziner und Facharzt für Anästhesie – und Vater von zwei Kindern.

Im Vordergrund Daniel im T-Shirt mit Käppi, im Hintergrund Vanessa

Wir sprechen über Daniels Erfahrungen als Notfallmediziner und im Rettungshubschrauber Christoph 8. Wir reden über seinen allerersten Einsatz als Notarzt und darüber, wann eigentlich ein Hubschrauer zum Einsatz kommt. Er schildert Einsätze – und auch, wie es für ihn als Vater ist, zu Kindernotfällen gerufen zu werden.

Sehr am Herzen liegt ihm das Thema Patientenverfügung. Er sagt, warum die üblichen Patientenverfügungen oft nichts taugen, was Intensivmediziner benötigen und was er niedergeschrieben hat für den Fall, dass er nicht mehr selbst über seine Behandlung entscheiden kann. In dem Zuge reden wir auch über das Thema Organspende, über den Hirntod, wie die Feststellung des Hirntods in der Praxis vonstatten geht und woran er dabei beteiligt ist.

Am Ende sprechen wir auch über Corona. Er erzählt, wie er Menschen begegnet, die behaupten, es sei nur eine Grippe.



#serviceblog Kapitelmarken:

Die Folge ist auf’n Kopp zwei Stunden lang. Damit Ihr sie in Etappen hören könnt oder Euch nur rausgreifen könnt, was Euch interessiert, gibt es Kapitel.

Die Kapitel seht Ihr, wenn Ihr auf das Kapitelsymbol klickt – das ist das erste der fünf Symbole neben dem Foto, links neben der Download-Wolke.

Shownotes um Weiterlesen:

ADAC-Luftrettung: Christoph 8 | Daniel bei Twitter | Daniel bei Xing | Entscheidungen treffen nach dem FORDEC-Schema | Die berechtigte Sicherheit, die unberechteigte Unsicherheit und weitere Phasen in der Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin | Das Wunder von Kärnten | Debriefingkarte von Thomas Ahne | Die Website des deutschen FOAM-Netzwerks – free open access medical education | Bauchlage im Intensivtransport | M4MvsCovid | Warum Covid-19 gefährlicher ist als eine Grippe

Daniel und ich freuen uns über Fragen, Anmerkungen und Ergänzungen. Er liest die Kommentare hier auch mit.

Den Podcast gibt es bei Podigee, Spotify, Soundcloud und auch bei Apple Podcasts.


Patientenverfügung | Daniel empfiehlt folgende Patientenverfügung:

Ich [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Ort], bestimme hiermit das Folgende:  

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die es mir unmöglich macht, einen eigenen Willen verständlich zu äußern, bestimme ich, dass für einen Zeitraum von [Anzahl – z.B. 60] Tagen ab dem ersten Aufnahmetag im erstversorgenden Krankenhaus alles Menschenmögliche getan wird, um mein Leben zu retten und eine rasche Rehabilitation und Rückkehr in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu fördern.

Für den Zeitraum von [Anzahl – z.B. 60] Tagen ab dem Datum des ersten Aufnahmetages im erstversorgenden Krankenhaus stimme ich sämtlichen intensivmedizinischen Maßnahmen zu. Dies beinhaltet und unter anderem auch:

  • Reanimation (mechanisch und medikamentös)
  • organersetzende Verfahren (Dialyse, ECMO u.a.)
  • Beatmung (invasiv, nichtinvasiv und auch eine dillatative oder chirurgische Tracheotomie)
  • antiinfektive Therapie
  • künstliche Ernährung über eine Magensonde
  • weitere intensivmedizinische Maßnahmen soweit nach Maßgabe der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sinnvoll und notwendig

Mit all diesen Maßnahmen bin ich für den genannten Zeitraum explizit einverstanden.

Ausnahmen:

Der Anlage einer PEG wiederspreche ich ausdrücklich und zwar auch für den Fall, dass eine langfristige Ernährung aufgrund erlittener Schäden durch Schlucktraining/Logopädie nicht ausreichend möglich sein sollte.

Kritische Reevaluation zur Fortsetzung medizinischer Maßnahmen nach dem Ablauf von [Anzahl – z.B. 60] Tagen:

Sollte [Anzahl – z.B. 60] Tage nach der ersten Krankenhausaufnahme im erstversorgenden Krankenhaus eine der folgenden Bedingungen zutreffen, so fordere ich eine umgehende Beendigung aller medizinischen Maßnahmen – auch unter Inkaufnahme des Todes. Hierzu gehören:

  • fehlende Fähigkeit, mir persönlich nahe stehende Personen wie [Name] oder [Name] zu erkennen
  • fortgesetzte Pflegebedürftigkeit entsprechend Notwendigkeit zur Dekubitusprophylaxe durch regelmäßige Lagerungsmaßnahmen
  • schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit entsprechend Pflegegrad [Nummer einsetzen – z.B. 4] oder höher

Etwaige Deutungsungenauigkeiten sind im Zweifelsfall als „Bedingung zutreffend“ einzustufen. Neurologische Spitzfindigkeiten sind zu ignorieren. Die letzte Deutungshoheit über die Erfüllung oder Nichterfüllung einer Bedingung liegt bei [Name].

Sollte eine oder mehrere der genannten Punkte erfüllt sein, so ist die Therapie unverzüglich einzustellen. Dies beinhaltet:

  • Abbruch einer laufenden und Ablehnung der Neuaufnahme einer antiinfektiven Therapie
  • Abbruch einer laufenden und Ablehnung der Neuaufnahme einer parenteralen Ernährung oder Ernährung über eine Magensonde
  • Abbruch einer laufenden und Ablehnung der Neuaufnahme einer Beatmung (beinhaltet auch gegebenenfalls eine finale Extubation, finale Dekanülierung und/oder Beendigung der invasiven oder nicht-invasiven Beatmung)
  • Abbruch einer laufenden und Ablehnung der Neuaufnahme einer Katecholamintherapie
  • Ausschluss einer Reintubation
  • Entfernung eines liegenden sowie Ablehnung der Neuanlage eines Venenkatheters außer zur Applikation von Sedativa oder Analgetika

Ich habe keine Angst vor dem Tod. Ich habe ein schönes Leben gelebt.
Ich wünsche Beistand durch [Name] sowie [Name]. Ich wünsche explizit eine palliative Unterstützung im Sinne einer
best supportive care. Dies beinhaltet insbesondere die großzügige Gabe von Sedativa (Lorazepam und andere) und Analgetika (Morphin und andere) auch unter Inkaufnahme eines Atemstillstands oder einer möglichen Lebensverkürzung.

Anhang 1: 

Sollte am Anfang der Kausalkette ein unnatürliches Ereignis (zum Beispiel ein Unfall) stehen und ich letztlich an einer natürlichen Erkrankung (zum Beispiel an einer Pneumonie) versterben, so ist im Totenschein „unnatürlich“ anzukreuzen und auch die Kriminalpolizei zu informieren.

Anhang 2:

Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Gewebe zur Transplatation in Frage kommt, gestatte ich dies explizit und vollumfänglich ohne Einschränkungen. Ich erteile der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) eine vollumfängliche Autorisierung zur Berichterstattung, zum Beispiel für Film- und/oder Fotoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit – soweit dies gewünscht ist.

Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner oben genannten Entscheidungen sehr bewusst und bestätige hiermit, dass ich diesen Text im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfasst habe.

[Ort, Datum, Unterschrift]

Kommentare

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  1. Alexandra sagt:

    Danke, dass mein stiller Wunsch, der Verfügungstext möge veröffentlicht werden, nun erfüllt ist!

    Das ist Gold!

    Und bei „Castbox“ gibt’s den Podcast auch.

  2. ANNA sagt:

    Frage an Daniel (Hallo Daniel!)inwiefern ist Anhang 1 relevant ? Was hat das für eine Auswirkung für den Toten oder die Angehörigen? Hab ich noch nie in diesem Zusammenhang gelesen und weckt mein Interesse.

    Und : ist das ein Text der von dir persönlich stammt aufgrund deiner Erfahrungen oder ist er verfasst in Zusammenarbeit mit einem Menschen mit juristischer Kenntnis?(oder weder noch?)

    Liebe Grüße! ANNA

    1. Daniel sagt:

      Guten Abend,
      Ich bin gerade erst nach Hause gekommen und hatte mir doch so sehr vorgenommen heute zu antworten. Ich tue das persönlich für jeden einzelnen Kommentar und in Ruhe… hoffentlich morgen.
      Für heute allen eine geruhsame Nacht und danke für die netten Grüße!
      Daniel

    2. Hallo Anna, Anhang 1 ist durchaus relevant. Ich habe es erlebt, dass ein Pat. z.B. einen Unfall hat (unnatürliches Todesursache), dann lange auf der Intensivstation liegt und dann irgendwann z.B. an einer Lungenentzündung (natürlich) verstirbt. Eine Lungenentzündung wäre eine natürliche Todesursache, entscheidend ist aber der Beginn der Kausalkette (in diesem Fall ein Unfall) und das hat erhebliche Relevanz für die Hinterbliebenen. Es gibt Risikolebensversicherungen die eine gedoppelte Prämie im Todesfall nach einem Unfall haben im Vergleich zum Tod als Folge einer Krankheit (z.B. Krebs). Das führt aber sehr weit, ist sicher ein eher spezieller Fall. Für weitere Fragen bin ich gerne drüben bei Twitter zu finden (@doc_emed).

  3. Yeah – das ist mal eine praxistaugliche Patientenverfügung! Mich würde ebenfalls interessieren, ob das eine Eigenentwicklung ist und ob eine Juristin die Formulierungen auf Ungenauigkeit abgeklopft hat.

    Übrigens nicht vergessen : Wenn man sich schon damit beschäftigt, seinen Lieben möglichst klare Anweisungen zu hinterlassen, bitte auch an die Vorsorgevollmacht denken!
    Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall, Hirnschlag, Tumor, Demenz… pflegebedürftig zu überleben, ist verhältnismäßig groß.

    Und nein, auch ein Ehemensch oder volljähriges Kind ist in diesem Fall nicht automatisch entscheidungsbefugt. Es wird dann schlimmstenfalls ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt. Bestenfalls einigt sich die Familie intern auf eine rechtliche Vertreterin und muss das ganze Verfahren mit Antrag beim Gericht, zwei Gutachtern und einer förmlichen Vereidigung durchziehen. Das ist absolut kein Spaß, ich habe das für euch getestet.
    Also Vorsorgevollmacht, unbedingt! Die kostet zwar Geld beim Notar, ist aber jeden Cent wert.

    1. Daniel (@doc-emed) sagt:

      Hallo Britta,

      klar, eine Vorsorgevollmacht ist zwingend notwendig. Übrigens auch eine Sorgerechtsverfügung (wenn man Kinder hat). Das geht aber zu sehr in die Details.
      Eine juristische Prüfung der PV macht aus meiner Sicht wenig Sinn. Ich sehe es so – wir MedizinerInnen haben das Thema PV zu lange nicht angepackt. Es gibt schlichtweg kein Geld für eine solche u.U. sehr umfangreiche und zeitintensive Beratung. Was hat der gemeine Hausarzt davon? Gar nichts. Das haben die Juristen recht clever erkannt und eine Muster-PV entworfen der Formulierungen in der Praxis aber nicht anwendbar sind – und seien sie auch noch so toll juristisch geprüft. Bei einer PV kommt es nämlich vor allem darauf an, dass sie den persönlichen Willen der Person abbildet welche die PV ausgefüllt hat – das bezweifel ich bei einem ausgedruckten Standardtext. Des weiteren muss die PV auf den konkreten Fall anwendbar sein und das sind sie nicht, wenn die PV mit dem Satz „Wenn 2 Ärzte feststellen, dass die Krankheit unweigerlich zum Tod führt…“ (oder ähnlich). In den meisten Fällen bleibt nur die Idee eines Wunsches, dass der Pat. irgendwie vorsorgen wollte – auch das berücksichtigen IntensivmedizinerInnen bei der Entscheidugnsfindung.
      Wichtig – eine PV muss überhaupt gar nicht vom Notar, noch nicht mal vom Hausarzt unterzeichnet werden. Kann man machen, bringt aber wenig. Ich halte eine Formulierung wie die obige für klar und konkret anwendbar. Als IntensivmedizinerIn hätte ich damit keine offenen Fragen und das ist es was unbedingt vermieden werden muss. Für Rückfragen stehe ich gerne drüben bei Twitter @doc-emed zur Verfügung! Viele Grüße!

  4. Frau Irgendwas ist immer sagt:

    Meine Erfahrung mit Patientenverfügungen: Wenn es dem Krnakenhaus (finanzell) nützt, bleibt ein Intensivpatient am Leben, bleibt am Leben, bleibt am Leben …
    Meine Mutter und ich mussten diesem Treiben eindringlich und rigoros (nach 14 Tagen) einen Riegel vorschieben, trotz notarieller Patientenverfügung, und meinem Vater das Sterben ermöglichen.

    1. Daniel sagt:

      Liebe Frau Irgendwas,
      es tut mir leid, dass sie den intensivstationären Aufenthalt bei Ihrem Vater so erlebt haben. Ich kann Ihnen versichern, dass die meisten Intensivpatienten (insbesondere Langlieger wie der von ihrer Mutter geschilderte Fall) eher Kosten verursachen die nicht gedeckt sind.
      Versuchen Sie die Perspektive der behandelnden IntensivmedizinerInnen zu verstehen. Eine Behandlung abzubrechen bedeutet auf der Intensivstation in der Regel den Tod des Patienten/der Patientin. Diese Entscheidung ist irreversibel, ein Fehler, eine Verwechselung wäre fatal.
      Versäumt es ein Patient/eine Patientin zu Lebzeiten eine Patientenverfügung zu verfasssen in dem eine Handlungsanweisung verfasst ist, welche auf den konkreten Fall anzuwenden ist, dann müssen wir Ärzte den mutmaßlichen Willen des Patienten genau prüfen.
      Es mag viele Gründe für Kommunikationsdefizite im Rahmen einer Behandlung auf einer Intensivstation geben (zu wenig Zeit, zu wenig Personal, zu viele und zu kranke Patienten, aktuelle Besuchseinschränkungen wegen Covid u.v.m.) – der mögliche Erlös einer prolongierten Behandlung auf einer Intensivstation ist mit Sicherheit nicht der Grund für die in ihrem Fall als unnötig Lang empfundene Verweildauer.
      Vielleicht nehmen Sie das als Anlass für sich bzw. ihnen nahestehende Personen eine PV zu formulieren die wasserdicht ist und keine Unklarheiten offen lässt. Zum Beispiel so:

      Hiermit verfüge ich, VORNAME NAME., geb. am GEBURTSDATUM für den Fall, dass ich meinen Willen nicht selbständig äußern kann, dass ich jegliche intensivmedizinische Maßnahmen ablehne.
      Sollten versehentlich lebensverlängernde und/oder intensivmedizinische Maßnahmen wie die Anlage einer Magensonde, die Anlage eines zentralvenösen Katheters, eine Dialysetherapie, eine Antibiotikatherapie, eine Katecholamintherapie oder auch eine Beatmungstherapie mit oder ohne Anlage eines Endotrachealtubus (auch nichtinvasiv über eine Maske) begonnen worden sein so sind diese Maßnahmen sämtlich und unverzüglich abzubrechen. Ich dulde solcherlei Maßnahmen unter keinen Umständen, auch nicht kurzfristig.
      Ich wünsche in jedem Fall eine bestmögliche palliative Unterstützung mit Linderung von Durst, Unruhe, Hunger und Schmerz.
      Insbesondere die Schmerzlinderung soll im Fokus stehen und sehr großzügig durch Opioide wie z.B. Morphin, Sufentanil oder ähnliche Präparate sichergestellt werden. Eine mögliche atemdepressive Wirkung nehme ich ausdrücklich billigend in Kauf.
      Undeutliche Äußerungen meinerseits sind im Zweifel zu ignorieren.
      Wenn möglich möchte ich in meiner häuslichen Umgebung und im Beisein meiner Angehörigen (VORNAME, NAME, GEBURTSDATUM, TELEFONNUMMER) sterben.
      Gezeichnet. XY im August 2020

  5. Susanne Aschmann-Kip sagt:

    Das war richtig spannend! War anfangs skeptisch, als ich mitbekam, dass der Podcast 2 h lang ist. Aber habe dann rotzdem von der ersten bis zur letzten Minute zugehört ,-)

    1. Vanessa sagt:

      Das freut mich sehr!

  6. obadoba sagt:

    Vielen Dank für den tollen Podcast und herzlichen Dank auch an Daniel, das war superspannend!
    Ich hab von der ersten bis zur letzten Minute gebannt zugehört.
    (Und das, obwohl ich lieber lese als zuzuhören :-))

    1. Vanessa sagt:

      Das ist ein besonderes Lob. Dankeschön!

  7. Jürgen sagt:

    Liebe Frau Giese,

    gedenken Sie, den Podcast ggf. auch per Google Podcasts zur Verfügung zu stellen?
    Wäre ein Träumchen für User dieser App und könnte dann auch per Google Home Sprachbefehl gehört werden.

    1. Vanessa sagt:

      Müsste dort gelistet sein: Klick!

    2. Jürgen sagt:

      Jau, Tatsache…
      Über die App-Suche ist der Podcast (noch) nicht zu finden. Im Web lässt er sich aber entsprechend abonnieren und taucht dann auch in der App auf.
      Dann kann es ja jetzt losgehen;-)

  8. Frau Musgrave sagt:

    Danke… Selten so etwas interessantes und wichtiges gehört, es hätte gerne noch viel länger sein können!

    Daniel – wie wäre es damit ein Buch zu schreiben?
    Vanessa – danke für Deine Initiative!

    1. Daniel sagt:

      Liebe Frau Musgrave,

      was soll den rein ins Buch?
      Haben Sie einen Titel / Ideen? ;-)
      Viele Grüße,

      Daniel

      PS: Ich bin häufiger drüben bei Twitter, freue mich dort über Nachrichten! https://twitter.com/doc_emed

  9. hafensonne sagt:

    Vielen Dank, Daniel, für diese PV!

    Ich habe mich nur gewundert über den Widerspruch zwischen Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen einerseits und der ausdrücklichen Zustimmung zur Organ/Gewebespende andererseits. Muss man nicht bei Organspende die Beatmung usw. nach dem Hirntod aufrechterhalten, bis das Organ / die Organe entnommen werden können? Ich habe jedenfalls eine entsprechende Formulierung in meiner PV.

    Danke für eine Antwort!

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